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Meine Nachbarschaft: In der Wink

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen

12.09.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7475 entstanden aus Vorlage: OF 622/12 vom 28.08.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Straße Im Wiesengrund für die Bürger verkehrssicherer zu machen, zum Beispiel mittels Verkehrsschild "Schrittgeschwindigkeit (10 km/h)", Hinweisschildern auf spielende Kinder, Fahrbahnmarkierung, Schwellen, Poller oder Fahrbahnverengung. Begründung: Diese Straße liegt mitten in einer Wohnsiedlung und grenzt direkt an einen Spielplatz. Zahlreiche Kinder spielen dort täglich im Freien, was grundsätzlich sehr erfreulich ist. Allerdings besteht eine erhebliche Gefährdung durch den motorisierten Verkehr in dieser Straße. Obwohl es sich um eine Straße handelt, in der laut Verkehrslage Schrittgeschwindigkeit gefahren werden sollte, fehlt bislang ein entsprechendes Hinweisschild. Zudem gibt es keine Schilder, die auf spielende Kinder aufmerksam machen. Die Fahrzeugführer fahren dort leider häufig mit überhöhter Geschwindigkeit, was zu gefährlichen Situationen führt, insbesondere da Kinder erfahrungsgemäß auch spontan auf die Straße laufen können. Ein weiteres Problem stellt die schlechte Sicht beim Ausfahren aus dem Bereich Im Wiesengrund 3 und 5 dar. Durch die Umzäunung des Sperrmüllplatzes ist der Blick auf die Straße stark eingeschränkt. Man kann weder herannahende Fahrzeuge noch querende Kinder rechtzeitig erkennen. Dies birgt ein erhebliches Unfallrisiko. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Wann kommt die Gedenktafel für die Talstraße 107?

29.04.2025 · Aktualisiert: 30.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2025, OF 612/12 Betreff: Wann kommt die Gedenktafel für die Talstraße 107? Vorgang: OIB 267/23 OBR 12; ST 707/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie der aktuelle Sachstand zur Anbringung der zugesagten Gedenktafel und wann mit einer Anbringung zu rechnen ist. Begründung: Mit der OM 3594 vom 05.05.2023 hat der Ortsbeirat 12 einstimmig beschlossen an n dem Gebäude der damaligen Carbone-AG eine Gedenktafel anzubringen, die daran erinnert, dass dort eine Zwangsarbeitsstätte zu Zeiten des Nationalsozialismus vorhanden war. Der Text und der genaue Anbringungsort könnten in Abstimmung mit dem Institut für Stadtgeschichte erfolgen. Mit der ST 1884 vom 18.09.2023 begrüßte der Magistrat dieses Ansinnen unter Hinweis auf Kosten in Höhe von 3.500,00 EUR als OIB. Mit Ortsbeiratsbeschluss vom 08.12.2023 wurden Mittel in Höhe von 3.500,00 EUR als OIB bewilligt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.12.2023, OIB 267 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 707 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1193 2025 Die Vorlage OF 612/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach

25.04.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6887 entstanden aus Vorlage: OF 603/12 vom 11.04.2025 Betreff: Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, gezielt in leer stehenden Gewerbeimmobilien über geeignete Mittel, z. B. Radar Frankfurt, die Ansiedelung von Kleingewerbe und Künstler:innen als Zwischennutzung für fünf Jahre oder länger zu fördern. Konkret bietet sich hierfür eine Gelegenheit in der Talstraße 107, 107a und 107b, die derzeit offenbar leer stehen. Begründung: Durch eine institutionelle Anmietung können für Firmengründungen, aber auch künstlerische Projekte oder Bildungsinitiativen vereinfachte Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche diese Initiativen unterstützen oder überhaupt erst möglich machen. Die Stadt Frankfurt hat hierfür mit Radar Frankfurt extra eine solche Institution geschaffen. Der Stadtteil wird durch solche Maßnahmen zusätzlich belebt und es werden Arbeitsplätze geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1540 Beratung im Ortsbeirat: 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus

25.04.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 entstanden aus Vorlage: OF 598/12 vom 11.04.2025 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Vorgang: OM 6086/24 OBR 12; ST 226/25 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben, um dort ein Mehrgenerationenwohnhaus zu errichten. Begründung: Mit der Anregung vom 08.11.2024, OM 6086, wurde der Magistrat gebeten, auf dem oben genannten Grundstück ein Mehrgenerationenwohnhaus zu bauen. In der Stellungnahme vom 07.02.2025, ST 226, begrüßte der Magistrat das Projekt und bestätigte den Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglichen. Zahlreiche Wohnprojekte in Frankfurt sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Ein Grundstück in Kalbach ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altersgerechtes Wohnen bebaut, diese Wohnungen sind jedoch weder wie gewünscht in einer altersgerechten Quadratmeterzahl noch finanziell sozial angelegt. Um das Potenzial von gemeinschaftlichem Wohnen zu garantieren, fordert der Ortsbeirat die Stadt Frankfurt auf, das Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1652 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße

21.02.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6586 entstanden aus Vorlage: OF 584/12 vom 10.02.2025 Betreff: Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße zusätzliche Fahrradständer zu installieren, ggf. in schräger Anordnung, um genügend Platz für Fußgänger zu lassen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Durch die nahe Arztpraxis, die Bushaltestelle und den Zugang zum Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg gibt es an dieser Stelle ausreichend Bedarf, Fahrräder sicher abzustellen. Zwischen Aushangkasten und Hinweisschild zum Bonifatiusbrunnen scheint ausreichend Platz für mehrere Fahrradbügel zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 995 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach

21.02.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6584 entstanden aus Vorlage: OF 587/12 vom 04.02.2025 Betreff: Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach Die o. g. Fläche war und ist in der Prüfung für einen Schulstandort. Sollte jedoch wegen des angrenzenden produzierenden Industrieunternehmens der Standort nicht für eine Schule infrage kommen, ist eine andere Entwicklung des Gebietes notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Aussage zum geplanten Schulneubau an der Talstraße in Kalbach zu treffen und über den aktuellen Stand der Planungen und Entscheidungen zu berichten, ob der Standort Talstraße weiterhin als potenzieller Schulstandort in die städtebaulichen und bildungspolitischen Planungen eingebunden ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob an dem Standort ein neues Gewerbegebiet (z. B. für sogenannte Handwerker- und Gewerbehöfe) entwickelt werden kann. Begründung: Aus dem Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 bleibt offen, ob der Standort noch für eine weiterführende Schule benötigt wird. Hohes Bevölkerungswachstum im Frankfurter Norden führt zu einer steigenden Nachfrage an Bildungsplätzen. Der Standort Talstraße bietet eine Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Für eine Weiterentwicklung der Fläche als Gewerbegebiet spricht, dass im aktuellen Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2026 die Bedeutung von Handwerker- und Gewerbehöfen hervorgehoben wurde. Dazu sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete und bezahlbare Flächen angeboten werden. Eine bereits durchgeführte Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass es eine hohe Zahl interessierter Betriebe gibt. Bislang fehlen aber in der Stadt Frankfurt Flächen, um den Bedarf zu decken. Die Fläche an der Talstraße bietet sich als Standort für Gewerbehöfe an, zumal dies dem aktuellen Flächennutzungsplan entsprechen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg

25.11.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 571/12 Betreff: Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160) gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) und den Kerbeverein Kalbach e. V. jeweils mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, zu unterstützen, konkret die beiden Weihnachtsmärkte 2024 in Kalbach und Riedberg. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, so dass diese finanziell kaum zu stemmen sind. Daher musste der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Gleiches gilt für den Kerbeverein Kalbach, der neben der traditionellen Kerb auch das Talstraßenfest und den Kalbacher Weihnachtsmarkt federführend und mit Unterstützung weiterer Vereine des Stadtteils durchführt. Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen wie der Kerb im besonderen Maße. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 14 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schmidt gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Beschluss: Initiative OI 83 2024 Die Vorlage OF 571/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile

08.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 entstanden aus Vorlage: OF 550/12 vom 24.10.2024 Betreff: Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile Vorgang: B 191/23 Der Magistrat wird gebeten, in Kalbach, auf dem Grundstück im Brombeerfeld/Lange Meile, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, siehe Vorlage B 191, durch einen geeigneten öffentlichen Bauträger, z. B. ABG, die Fläche erwerben zu lassen, ein Haus zu bauen und die Nutzung als Mehrgenerationenwohnanlage über geeignete rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Das Konzept soll vor Umsetzungsbeginn dem Ortsbeirat 12 vorgestellt werden. Begründung: Auf einem Teil dieses Grundstückes wurde zwar eine Wohnanlage, aber keine Seniorenwohnanlage gebaut. Um der Maßgabe der Stadt (B 191) zu folgen, an dieser Stelle eine Seniorenwohnanlage zu bauen, bietet sich eine moderne Lösung an: der Bau eines Mehrgenerationenwohnhauses. Altenwohnheim, Altersheim, das war, so glaubte man von den 50er-Jahren bis heute, die moderne Lösung. Eine Lösung, die in einer modernen sozialen und menschlichen Gesellschaft nicht akzeptabel ist. In einer zivilisierten Gesellschaft ist es ein No Go, dass Senioren separiert werden. Allein das Wort Altenwohnanlage ist diskriminierend und ja, es ist abwertend. Menschen, die noch selbst einkaufen und kochen können, die zwar von Fall zu Fall von hohem Alter sind, aber noch über sich selbst bestimmen können, sollten die Möglichkeit erhalten, in der gewohnten Umgebung inmitten von Familien, Kindern und Jugendlichen zu wohnen. Eine solche Lösung ist für die Senioren würdevoll und menschlich. Man sollte für unsere Mütter und Väter mehr übrighaben, als sie in einem speziellen Haus zu separieren. Sie gehören in unsere Mitte. Hier ist die Kommunalpolitik gefragt. Forschung zum Altern im Quartier ist wichtig für eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik: Viele Studien haben bestätigt, dass generationen- bzw. altersfreundliche Städte und Quartiere im Fokus einer nachhaltigen kommunalen Planung stehen sollten. Längst gibt es Kooperationsprojekte zwischen der Stadt Frankfurt und gemeinnützigen Vereinen, wie auch am Riedberg, in Harheim und Niederrad. Die Wissenschaft ist schon seit einiger Zeit dahintergekommen, dass Senioren, wenn sie in ihrer gewohnten Umgebung und in einer Hausgemeinschaft leben, bei Jung und Alt, sich länger seelisch und körperlich wohlfühlen als in Gemeinschaft Gleichaltriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Antrag vom 11.04.2025, OF 598/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 Aktenzeichen: 63-00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Protestcamp in der Talstraße

20.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2024, OF 551/12 Betreff: Protestcamp in der Talstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie lange das Protestcamp in der Talstraße, gegenüber der Firma Carbone, noch geduldet wird und welchen Sinn verfolgt diese Aktion. Begründung: Vor einigen Jahren wurde dieses Protestcamp von der Stadtverwaltung vom Ostbahnhof nach Kalbach verlegt. Das Camp steht auf einem Grundstück der Stadt Frankfurt und wirkt sehr verwahrlost. Wer wohnt da, wie sind die sanitären Gegebenheiten und wird das Camp vom Ordnungs- bzw. vom Gesundheitsamt kontrolliert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 551/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz des Alten Rathauses vor Wasser

05.07.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5757 entstanden aus Vorlage: OF 528/12 vom 24.06.2024 Betreff: Schutz des Alten Rathauses vor Wasser Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz des historischen Rathauses Kalbach, welches vor einigen Jahren aufwendig saniert wurde, vor Eindringen von Regenwasser zu ergreifen. Begründung: Nach dem Starkregen vom 05.05.2024 stand im Keller des Alten Rathauses (Kalbacher Hauptstraße 36) ca. 15 Zentimeter hoch Wasser, welches auch die Wände hochstieg (siehe Fotos 1 bis 3 nach Abpumpen des Wassers durch die Freiwillige Feuerwehr Kalbach). Foto 1 Foto 2 Foto 3 Nach dem "normalen" Niederschlag am 22.05.2024 war der Boden des Kellerraumes wiederum durchnässt, die Wände weiterhin nass (siehe Foto 4): Foto 4 Eine Besichtigung vor Ort ergab, dass das offene Belüftungsfenster des großen Kellerraums an der Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe des Straßenniveaus liegt (siehe Foto 5), während das größere seitliche Belüftungsfenster nach Erstellung des barrierefreien Zugangs zum Rathaus unterhalb des Zuwegs liegt (siehe Foto 6), sodass jegliches Regenwasser ungehindert in den Keller fließt. Foto 5 Foto 6 (Alle Bilder: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1912 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24

05.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5758 entstanden aus Vorlage: OF 530/12 vom 19.05.2024 Betreff: Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, weshalb sich auf dem Weg zwischen der Kindertagesstätte St. Laurentius und den Pavillons der Grundschule permanent eine große Pfütze bildet, die auch bei trockenem Wetter nicht austrocknet und sich jetzt bis auf das Grundstück der Pavillons erstreckt, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beheben. Begründung: Diese große Pfütze, die sich bei Starkregen zur Wasserlache ausweitet, entstand nach den letzten Straßenbauarbeiten in diesem Straßenabschnitt. Augenscheinlich kommt das Wasser aus der Erde des Pavillongrundstücks, nicht von oder aus den Pavillons, und fließt in die Mulde des Weges. Auch zukünftig wird bei Starkregen das Wasser vom Stichweg Am Hasensprung in Richtung Pavillons abfließen und zum Problem werden, wenn die Keller und die Souterrainwohnung der Wohnanlage unter Wasser stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen

05.07.2024 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 526/12 vom 24.06.2024 Betreff: Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich der landwirtschaftliche Verkehr auf den Flächen zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen lässt, um die Felder und Wiesen mit landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen erreichbar zu halten und gleichzeitig unberechtigten motorisierten Verkehr fernzuhalten. Hierbei sollen insbesondere zwei mögliche Teilmaßnahmen berücksichtigt werden: 1. Die Durchfahrten von Fahrzeugen vom Kalbacher Stadtpfad östlich der Hausnummer 22 in Richtung Talstraße sind zu verhindern, z. B. durch einen abschließbaren Poller. Der Ortslandwirt, der Kalbacher Kerbeverein sowie der Pächter der Pferdekoppel (Kontakt ggf. über die Ortsvorsteherin) sollten dann jeweils einen Schlüssel erhalten. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Quelle: privat 2. Die Zufahrt zu den Feldern östlich und nördlich des Kätcheslachweihers ist von der Landesstraße L 3019 aus über befestigte Wege zu ermöglichen. Konkret geht es um die Abschnitte A und B in der beigefügten Skizze. Eine Bewertung, ob eine wasserdurchlässige Ausführung (z. B. Schotterung) auf diesem Weg (insbesondere hinsichtlich des Gefälles im Abschnitt B) dauerhafte Vorteile für das Wassermanagement bringt, ist wünschenswert. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Die Prüfung soll auch klären, ob durch eine solche Neuordnung neuer Schleichverkehr zwischen den Feldern zu erwarten wäre und ggf. wie sich dieser direkt unterbinden ließe. Begründung: In den Fluren zwischen Kalbach und Riedberg treffen Freizeitnutzer zu Fuß, auf Rädern und Rollern oder auf Pferden mit Landwirten zusammen. Dazu kommen leider an einigen Stellen auch unberechtigt dort fahrende Kraftfahrzeuge, insbesondere Autos und Lieferwagen, die durch den Kalbacher Stadtpfad ein paar Meter zur Talstraße abkürzen. Durch die geringe Straßenbreite verbleibt dann kaum noch Platz für Menschen, die zu Fuß gehen, Rad fahren oder reiten. In einem Gespräch mit dem Radfahrbüro, dem Ortslandwirt, dem Pächter der Pferdeweiden und einem Vertreter der Kleingärten in der Nähe wurde die bezeichnete Stelle als bester Standort ermittelt, insbesondere durch den auf dieser Höhe bereits neben dem Weg stehenden Poller, der es verhindert, einen künftigen Poller zu umfahren. Eine Zufahrt zu den Feldern direkt von der L 3019 würde Konflikte zwischen Landwirten und weiteren Personen deutlich reduzieren und auch die dörflichen Straßen Kalbachs vom landwirtschaftlichen Verkehr entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1703 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 977 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße

26.04.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5452 entstanden aus Vorlage: OF 513/12 vom 05.04.2024 Betreff: Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße Vorgang: OM 2126/22 OBR 12; ST 1908/22 Am 19.06.2020 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung für die Grundsanierung der Talstraße und der Bonifatiusstraße vorgestellt. Da das Thema von besonderer Relevanz im Stadtteil ist, ist es wünschenswert, wenn das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung dem Ortsbeirat die endgültige Planung mit Zeithorizonten vorstellt. Die Grundsanierung wurde im Jahr 2020 auf 2023 terminiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung über den aktuellen Planungs- und Ausbaustand der Talstraße sowie Bonifatiusstraße mit Zeithorizonten Auskunft zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1908 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2156 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5451 entstanden aus Vorlage: OF 511/12 vom 05.04.2024 Betreff: Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. im Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen zwischen In der Wink und An der Landwehr und 2. im Bereich Kalbacher Hauptstraße 53 Parken auf dem Gehweg nach dem VZ 315 ganz oder halb - wenn zulässig und möglich - eingerichtet werden kann. (Zeichnung: privat) Begründung: Da in den Bereichen der Straßen Am Hopfenbrunnen und Kalbacher Hauptstraße ein erheblicher Parkdruck herrscht, könnte bei den vorhandenen Gehwegbreiten ein legales Gehwegparken für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1831 Sonstiger Antrag vom 25.11.2024, OS 51/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg

26.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5456 entstanden aus Vorlage: OF 518/12 vom 24.03.2024 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Grundstück im Kalbacher Stadtpfad, auf dem die neue Kita gebaut wird, auch eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man vergessen, eine Mehrzweckhalle zu planen, und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Dabei ist die bauliche Entwicklung am Riedberg nahezu abgeschlossen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteils neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse Klapperschlange statt. Die Alte Turnhalle ist nur für eine begrenzte Anzahl Besucher freigegeben, sodass eine echte Kinderbuchmesse mit mehreren Bücherständen nicht mehr möglich ist. Sie ist nichts weiter als eben eine Turnhalle, die allerdings ihren Zweck erfüllt. Der Kinderverein, ein wichtiger Bestandteil in der Welt der Kalbach-Riedberger Kinder, hätte in einer Mehrzweckhalle eine adäquate Heimat. Tanz- und Theaterveranstaltungen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg nur in Gemeindesälen und Aulen der Schulen möglich, deren Zweck eigentlich ein anderer ist. In der Mehrzweckhalle könnte zum Beispiel eine kleine Ausstellungsabteilung eingerichtet werden, denn auf dem städtischen Gelände in der Talstraße befindet sich ein fränkisches Gräberfeld. Wenn dort die Ausgrabungen stattfinden, wird man Grabbeigaben und sonstige wertvolle Artefakte finden. Auch die jüngere Geschichte des Riedberges hätte eine Ausstellung mit den Besonderheiten des Riedberges und seiner Entstehung verdient. Es gibt genügend Gründe, im Kalbacher Stadtpfad eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1645 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“

26.04.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 entstanden aus Vorlage: OF 514/12 vom 05.04.2024 Betreff: Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: V 1864/20 OBR 12; OM 4311/23 OBR 12; ST 2399/23 Am 03.04.2024 wurde in einer Onlineveranstaltung vonseiten Hessen Mobil, einem Planungsbüro und Vertretern des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt am Main erstmalig den Ortsbeiräten 10 und 12 eine sechsjährige Planung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges vorgestellt, die nun bereits im Monat Mai umgesetzt werden soll. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vonseiten der anwesenden Ortsbeiräte angemerkten Kritikpunkte, bessere Sicherung der U-Bahn-Schranken, kein Wegfall des Zebrastreifens, Berücksichtigung eines möglichen seit vier Jahren in diesem Bereich geplanten Schulneubaus (V 1864), eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung Am Zedernholz/Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße, Umbau zur barrierefreien Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten (ST 2399 vom 04.12.2023) noch umsetzbar sind; 2. wie er künftig an den Ortsbeiräten vorbei jahrelange interne Planungen verhindert; 3. wie er zeitnah aktuell die Öffentlichkeit sowie die beiden beteiligten Ortsbeiräte noch über die Pläne in einer Veranstaltung informieren kann und 4. welche Projekte möglicherweise noch in der Planung sind. Begründung: Eine Maßnahme, die einen großen Eingriff in bestehendes Grün durch die bereits teilweise Abholzung von vielen Bäumen und darüber hinaus finanzielle Mittel von einer Million Euro benötigt, kann nicht ohne Beteiligung der Orts- und Sachkenntnis von zwei beteiligten Ortsbeiräten ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit am grünen Tisch geplant und womöglich noch umgesetzt werden. Dies ist insbesondere verwunderlich, da es für sämtliche Ortsbeiräte im Frankfurter Norden am 25.01.2024 eine Informationsveranstaltung zu den Radverkehrsprojekten im Radfahrbüro gab. Dieses Projekt war nicht Gegenstand des Termins. Daher ist nunmehr alles daran zu setzen, dies evtl. noch zu verhindern, zumindest auf jeden Fall künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach

23.02.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 479/12 vom 02.02.2024 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben sowie ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2476, wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d. h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht nutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend auf Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die Anfrage V 727 steht immer noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Seniorenwohnlage im Bereich Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße

20.01.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 484/12 Betreff: Seniorenwohnlage im Bereich Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die zurzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche in dem Bereich "Bonifatiusstraße/Talstraße/Kalbacher Hauptstraße" für eine Seniorenwohnanlage geeignet ist. Foto: Google Maps Begründung: Der Ortsbezirk Kalbach verfügt im Seniorenwohnbereich über keinerlei Angebote. Im Hinblick auf hiesige gemischte Bevölkerungsstruktur und einem steigenden Bedarf an barrierefreien und seniorengerechten Wohnungen ist auch ein entsprechendes Angebot in Kalbach vonnöten. Dieses neue Angebot würde es damit Kalbacherinnen und Kalbachern ermöglichen in ursprünglicher Wohnortnähe leben zu können. Darüber hinaus ist in diesem Bereich eine gute Anbindung an den ÖPNV vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 484/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen

19.01.2024 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4982 entstanden aus Vorlage: OF 466/12 vom 03.01.2024 Betreff: Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Ausschilderung zum Bonifatiusbrunnen zu verbessern. Begründung: Der Bonifatiusbrunnen an der Straße Zur Kalbacher Höhe ist eine Wallfahrtsstätte, die Pilger aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet anlockt. Auf einer Gedenktafel der Gemeinde Kalbach steht zur Geschichte dieses Ortes u. a.: "Hier ruhten im Jahr 754 n. Chr. während der Überführung von Mainz nach Fulda die Gebeine des heiligen Bonifatius." In der Talstraße gibt es ein Hinweisschild "Zum Bonifatiusbrunnen" in Richtung Riedbergallee, dann findet man kein weiteres Hinweisschild mehr. Zum Brunnen des "Deutschen Apostels" sollte eine ausreichende Beschilderung angebracht sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 583 Aktenzeichen: 60-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schleichverkehr im Kalbacher Stadtpfad

08.01.2024 · Aktualisiert: 26.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 468/12 Betreff: Schleichverkehr im Kalbacher Stadtpfad Die Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg wird gebeten, zu einem Ortstermin unter Beteiligung relevanter Ämter, der Polizei und des Ortslandwirts einzuladen, um im Kalbacher Stadtpfad südlich der Kita 10 über Möglichkeiten zur Reduzierung oder Verhinderung von Schleichverkehr zu finden. Begründung: Leider gibt es mittlerweile einen Schleichverkehr zwischen dem Kalbacher Stadtpfad ab der Kita 10 und der Talstraße. Ein Ortstermin soll Lösungen entwickeln, die diesen Schleichverkehr verhindert oder zumindest verringern, da der Kalbacher Stadtpfad zu eng ist, um neben Fuß-, Rad- und Reitverkehr auch noch Kraftfahrzeuge zu vertragen, die nicht als direkte Anlieger zur Durchfahrt berechtigt sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 468/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass auf das Schreiben der Ortsvorsteherin vom 25.07.2023 sowie die drei abgesagten Termine seitens der städtischen Ämter verwiesen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wiederherstellung der Ausgleichsfläche hinter dem Sportplatz

04.01.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 472/12 Betreff: Wiederherstellung der Ausgleichsfläche hinter dem Sportplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Ausgleichfläche, die durch Ablagerung großer Mengen landwirtschaftlicher Produkte und Befahren mittels schwerer landwirtschaftlicher Fahrzeuge tiefe Fahrrillen im Grünbereich aufweist, was einen Eingriff in die Ausgleichsfläche darstellt, und 2. den beschädigten Weg bei den Pollern (s. Foto) Richtung Rechenzentrum und Josef-Bautz-Straße wiederherzustellen. Begründung: Foto: Google Maps Der oben genannte Bereich stellt eine Ausgleichsfläche dar, die im Zuge der Entwicklung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" entwickelt wurde und sollte landschaftlich geschützt und gepflegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 472/12 wird bis zur Sitzung am 07.06.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 472/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen

08.12.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4893 entstanden aus Vorlage: OF 305/12 vom 28.10.2022 Betreff: Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung/Ausfahrt Am Weißkirchener Berg/ Am Hopfenbrunnen in Höhe des Hauses Am Weißkirchener Berg 21 (siehe Pfeil) einen Verkehrsspiegel anzubringen, um eine sichere Ausfahrt von der Straße Am Hopfenbrunnen in die Straße Am Weißkirchener Berg zu ermöglichen. Begründung: Durch parkende Autos und den Winkel der Ausfahrt sowie den kleinen Bogenverlauf der Straße Am Weißkirchener Berg ist der Blick auf den von Kalbach kommenden Verkehr stark eingeschränkt und erfordert jeweils das leichte Einfahren in die Straße Am Weißkirchener Berg. Dies stellt für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie entgegenkommende Fahrzeuge eine durch einen Verkehrsspiegel vermeidbare Gefährdungsstelle dar. Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkbuchten in der Straße Am Hopfenbrunnen

08.12.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4894 entstanden aus Vorlage: OF 306/12 vom 26.10.2022 Betreff: Parkbuchten in der Straße Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die eingezeichnete Parkbucht an der Kreuzung Am Hopfenbrunnen/Weißkirchener Berg zu verlegen. Begründung: Die Straßeneinmündung Am Hopfenbrunnen/Weißkirchener Berg ist für Rad- und Autofahrer eine gefährliche Stelle. Am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen ist eine Parkbucht eingezeichnet, die sich zu nahe an der Kreuzung Weißkirchener Berg befindet. Die abbiegenden Fahrzeuge, sowohl vom Am Hopfenbrunnen in den Weißkirchener Berg als auch vom Weißkirchener Berg in die Straße Am Hopfenbrunnen, haben an dieser Stelle durch parkende Pkw keine sichere Sicht in die jeweilige Straße. Bürger berichten, dass es an dieser Kreuzung durch abbiegende Fahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 387 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg

08.12.2023 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4897 entstanden aus Vorlage: OF 442/12 vom 25.09.2023 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2924/22 OBR 12; ST 1757/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: - U-Bahn-Station "Riedberg" - Riedbergplatz - Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz - Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46 b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station "Kalbach" (unter Beteiligung des Ortsbeirats 10) Begründung: Mit der Stellungnahme vom 14.08.2023, ST 1757, teilt der Magistrat mit: "Generell bietet die Deutsche Bahn (DB) das Produkt ‚Call a Bike' nur noch in Stadtteilen an, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann." Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung stellt, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2

OI (Initiative Ortsbeirat)

Stadtteilfeste unterstützen: 1. Osterfeuer, Sommerfestival und Weihnachtsmarkt Riedberg des IG Riedberg e. V. 2. Talstraßenfest, Kerb und Weihnachtsmarkt Kalbach des Kerbevereins Kalbach e. V.

13.10.2023 · Aktualisiert: 18.10.2023

S A C H S T A N D : Initiative vom 13.10.2023, OI 35 entstanden aus Vorlage: OS 38/12 vom 13.10.2023 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen: 1. Osterfeuer, Sommerfestival und Weihnachtsmarkt Riedberg des IG Riedberg e. V. 2. Talstraßenfest, Kerb und Weihnachtsmarkt Kalbach des Kerbevereins Kalbach e. V. Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3536/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3536 (E 92), gebeten, die Durchführung der oben genannten Veranstaltungen des IG Riedberg e. V. und des Kerbevereins Kalbach e. V. mit jeweils maximal 6.000 Euro zu bezuschussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 18.10.2023

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbenennung „Zum Gickelhahn“

29.09.2023 · Aktualisiert: 18.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 441/12 Betreff: Straßenbenennung "Zum Gickelhahn" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Weg von der Kreuzung der L3019 mit der Straße "Am Weißkirchener Berg" zum Sportplatz des FC Kalbach den Namen Zum Gickelhahn zu geben, durch ein Straßenschild kenntlich zu machen, die üblichen Kartendienste zu informieren und für die dortigen Liegenschaften (insbesondere "Kleintierzüchterverein Kalbach" und "BeeFriends" Hausnummern zu vergeben. Das Vereinsgelände des FC Kalbach soll hingegen die Adresse "Am Hopfenbrunnen 51" behalten, um die Anfahrt zum dortigen Parkplatz nicht zu erschweren. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebung Begründung: Der genannte Weg ist bislang unbenannt, hat aber mehrere Anlieger, zu denen auch immer wieder Ortsfremde Personen gelangen wollen. Eine Adresse mit Straßenname und Hausnummer erleichtert die Navigation erheblich. Der Name "Gickelhahn" ist ein alter Flurname der Gemarkung Kalbach (nord-nordöstlich des Ortskerns), der auf diese Weise für die Zukunft gesichert wird. Auch wenn der Weg nicht genau in der alten Flur liegt, erscheint dieser Name passender als die Alternative "Bauwiesen", welche sonst zu Missverständnissen über etwaige Bauplanungen führen könnte. Auszug aus der "General-Karte von der consolidierten Gemarkung Kalbach", 1875 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 36 2023 Die Vorlage OF 441/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freie Fahrt für die Feuerwehr

14.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4309 entstanden aus Vorlage: OF 400/12 vom 03.07.2023 Betreff: Freie Fahrt für die Feuerwehr Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Kalbach) dabei zu unterstützen, im Einsatzfall schnellstmöglich zu etwaigen Einsatzorten zu gelangen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Stellen im Stadtteil (jeweils mit Lösungsvorschlag): 1. Am Bergwerk: jeweils ein Parkplatz links und rechts der Straße zwischen Hausnummer 5c und 6b müsste entfallen; 2. Im Kirschenwäldchen: In dieser engen Straße besteht rechtsseitig ein Parkverbot, welches aber augenscheinlich missachtet wird. Die Freihaltung der Straße zur Durchfahrt könnte beispielsweise durch ca. monatliche Kontrollen der Verkehrspolizei verbessert werden; 3. Am Hasensprung/Über den Gartenwiesen: Einfahrt wegen bis zur Straße Am Hasensprung parkender Pkw nicht möglich; 4. Verbesserung der Einfahrtmöglichkeit in die Straße An der Landwehr durch geeignete Mittel: 5. Hullach: Die ein bis zwei Parkplätze vor den "Einfahrt verboten"-Schildern sollten entfallen (durch Poller wie im oberen Teil der Straße), um eine Einfahrt auf den Hof der Feuerwehr (im Bild rechts) auch mit Löschfahrzeugen zu ermöglichen; 6. Hullach: Hinter dem Rathaus sollte ein Schild "Parken nur für städtische Bedienstete und Feuerwehr Kalbach" (mit städtischem Siegel) aufgestellt werden. Dies unterstützt im Einsatzfall die Anfahrt der Feuerwehrleute selbst. Begründung: Bei einem Ortstermin an den betroffenen Stellen konnte durch die Fahrt mit dem Löschfahrzeug eindrucksvoll demonstriert werden, dass durch die beschriebenen Engstellen im Einsatzfall wichtige Zeit durch Rangieren im Schritttempo verloren geht oder schlimmstenfalls ein Einsatzort gar nicht direkt erreicht werden kann und das Einsatzmaterial dann über längere Strecken mit entsprechendem Zeitverlust verlegt werden müsste. Dies ist im Sinne der Sicherheit der Kalbacher Bürgerinnen und Bürger nicht hinzunehmen. Nicht immer sind die Erfordernisse zur Fahrt eines Einsatzfahrzeuges den Anwohnerinnen und Anwohner bewusst, sodass durch punktuelle Maßnahmen deutlicher auf die Sicherheitserfordernisse hingewiesen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2455 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sonnenschutz auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße (Apfelspielplatz)

14.07.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4319 entstanden aus Vorlage: OF 414/12 vom 01.07.2023 Betreff: Sonnenschutz auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße (Apfelspielplatz) Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße einen Sonnenschutz anzubringen. Begründung: Der Spielplatz Kalbacher Hauptstraße ist besonders bei den Schulkindern der nahe gelegenen Grundschule sehr beliebt. Der Kletterturm ist gut im Schatten des Apfelbaumes, der Sandkasten jedoch steht in der prallen Sonne. Der Sandkasten ist bei den ganz Kleinen und ihren Müttern sehr beliebt, weil dieser Spielplatz angenehm ruhig ist. Nur leider kann man sich mit einem kleinen Kind nicht lange wegen der starken Sonneneinstrahlung dort aufhalten. Ein Sonnenschutz ist hier unbedingt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2042 Aktenzeichen: 67-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Standort für Neubau der Johanna-Tesch-Schule

03.07.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2023, OF 411/12 Betreff: Standort für Neubau der Johanna-Tesch-Schule Der Ortsbeirat begrüßt es weiterhin ausdrücklich, im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg eine weitere weiterführende Schule anzusiedeln. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Planungen für den Neubau der Johanna-Tesch-Schule am Standort Talstraße/Bonifatiusstraße in Kalbach zu berichten und hierbei die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Lassen die Ergebnisse der 12-monatigen Lärm- und Luftmessungen an diesem Standort einen sicheren Schulbetrieb zu? 2. Wird die Fläche des benachbarten Gewerbebetriebs für den Schulneubau mit benötigt oder kann dieser verträglich mit dem Schulbetrieb am bestehenden Standort verbleiben? 3. Ab wann wird die Fläche benötigt, die derzeit an die Initiative "We need homes to stay at home" verpachtet ist? 4. Wird es für die Schule einen Architekturwettbewerb unter Einbeziehung des Ortsbeirates geben oder ist eine direkte Ausschreibung von Architektur und Planung geplant? 5. Von welchen Seiten her soll die Schule zugänglich sein (Haupteingang, ggf. Nebeneingänge von anderen Straßen her)? 6. Müssen die Planungen für die Umgestaltung der Bonifatiusstraße (siehe z. B. OM 676/12 von 2020) für den Schulneubau angepasst und/oder zurückgestellt werden? 7. Schließen die Planungen auch die Errichtung von einer Sporthalle und eines Lehr- oder Sportschwimmbeckena mit ein? 8. Wie sieht der zeitliche Ablauf hinsichtlich Planung, Finanzierung, Bau und möglichem Beginn des Unterrichts aus? Begründung: Nach ST 2476 von 2022 sollte die Entscheidung über die Nutzbarkeit des Geländes noch im Laufe des Jahres 2022 erfolgen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 727 2023 Die Vorlage OF 411/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 2. nach dem Wort "Gewerbebetriebs" die Worte "und der Wohnhäuser" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, Volt

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenktafel für die Talstraße 107

05.05.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3954 entstanden aus Vorlage: OF 398/12 vom 20.04.2023 Betreff: Gedenktafel für die Talstraße 107 Der Magistrat wird gebeten, an dem Gebäude der damaligen Carbone-AG eine Gedenktafel anzubringen, die daran erinnert, dass dort eine Zwangsarbeitsstätte zu Zeiten des Nationalsozialismus vorhanden war. Der Text und der genaue Anbringungsort können in Abstimmung mit dem Institut für Stadtgeschichte erfolgen. Foto: Institut für Stadtgeschichte Begründung: Im Zuge der verstärkten historischen Aufarbeitung der Industriegeschichte in Verbindung mit ihren Aktivitäten im Nationalsozialismus sollte auch in Kalbach die Erinnerungskultur auf fundierten Erkenntnissen gepflegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1884 Antrag vom 20.11.2023, OF 461/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.12.2023, OIB 267 Auskunftsersuchen vom 23.05.2025, V 1193 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 41-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg

05.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 391/12 vom 24.04.2023 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7; - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7; - Riedbergallee, bei Nr. 68; - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35; - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee; - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee; - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12; - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4; - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3; - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10; - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187; - An der Bergstraße, bei Nr. 10; - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld; - Am Oberschlag, bei Nr. 3. Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater Pkw in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, anstelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeitnutzungen oder Einkäufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beleuchtung der Straße Am Hopfenbrunnen (Wirtschaftsweg) parallel der L 3019 vom FC Kalbach bis Ampelanlage Am Weißkirchner Berg

27.02.2023 · Aktualisiert: 28.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 366/12 Betreff: Beleuchtung der Straße Am Hopfenbrunnen (Wirtschaftsweg) parallel der L 3019 vom FC Kalbach bis Ampelanlage Am Weißkirchner Berg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob eine landschaftsverträgliche Beleuchtung entlang des Wirtschaftsweges parallel zur L3019 von der Sportanlage des FC Kalbach vorbei an der Kleintierzuchtanlage bis hin zur Lichtsignalanlage am Übergang zur Straße "Am Weißkirchner Berg" errichtet werden kann. Begründung: In den Abendstunden, an denen zahlreiche Trainingseinheiten der Jugendmannschaften des FC Kalbach stattfinden, kommen die Kinder und Jugendlichen bisher fußläufig oder per Fahrrad nur im Dunklen zur Sportanlage, da keinerlei Beleuchtung auf dem Weg vorhanden ist. Das Gleiche gilt auch für die Besucher*innen bzw. Nutzer*innen der Kleingärten und des Kleintierzuchtverein Kalbach. Dies stellt aufgrund der motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen eine unnötige Unfall- bzw. Verletzungsgefahr für die Fußgänger*innen/Fahrradfahrer*innen dar. Der Wirtschaftsweg ist insgesamt in einem sehr schlechten Zustand und birgt in sich schon ein großes Gefahrenpotential. Auch ein Ausweichen vor den entgegenkommenden Autos ist aufgrund der geringen Breite des Weges kaum möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 366/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße II

09.12.2022 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3289 entstanden aus Vorlage: OF 326/12 vom 28.11.2022 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße II Vorgang: V 1501/19 OBR 12; ST 710/20 Der Magistrat wird gebeten, die Drängelgitter auf dem Weg vom Freizeitpark zur Talstraße ersatzlos zu entfernen. Begründung: Die Drängelgitter erfüllen keinerlei Funktion, weder als Durchfahrtsbeschränkung noch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: - Eine Durchfahrt ist für Fahrzeuge ohnehin nicht möglich, da direkt nördlich davon der Weg sehr eng wird. - Eine Sicherung gegen ein "Hinausschießen" auf die Talstraße ist ebenfalls nicht gegeben, da es vom Drängelgitter bis zur Talstraße noch rund 50 Meter sind. Diese Drängelgitter wirken in ihrer jetzigen Form eher wie ein Schildbürgerstreich. Die Begründung der Stellungnahme ST 710 hält der Ortsbeirat 12 für nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2019, V 1501 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 710 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 804 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Seniorenwohnungen an der Langen Meile

09.12.2022 · Aktualisiert: 16.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.12.2022, OA 297 entstanden aus Vorlage: OF 329/12 vom 28.11.2022 Betreff: Seniorenwohnungen an der Langen Meile Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten öffentlichen Bauträger die Errichtung von Seniorenwohnungen an der Straße Lange Meile zwischen den Straßen Im Brombeerfeld und Am Wingert voranzutreiben gemäß Bebauungsplan Nr. 469 Punkt 1.3. Zur Ergänzung der barrierefreien Ein- bis Zweizimmerwohnungen soll die Integration einer Sozialstation in das Gebäude geprüft werden, um den Bewohnerinnen und Bewohnern auch eine teilweise Pflege-Unterstützung vor Ort zu ermöglichen. Rechtlich soll sichergestellt werden, dass die Wohnungen als Belegungsbindung auch tatsächlich nur an Personen vermietet werden, die alters- oder gesundheitsbedingt auf geeignete Seniorenwohnungen angewiesen sind. Begründung: In Kalbach gibt es weiterhin keine geeignete Wohnanlage für Senioren. Bei einem früheren Bauprojekt für barrierefreies Wohnen wurde es versäumt, darauf zu achten, dass Wohnungsgröße und Belegungsvorgaben eine tatsächliche Vermietung an Senioren fördern. Das genannte Grundstück bietet sich durch die kurze Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten und Busverbindungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 297 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 297 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ARL und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2731, 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.01.2023 Aktenzeichen: 95

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße

11.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3107 entstanden aus Vorlage: OF 307/12 vom 26.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der Einmündung der Straße Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße, vor dem Wohnhaus Nr. 125, verkehrsberuhigende Maßnahmen (z. B. Aufpflasterung oder Zebrastreifen mit Mittelinsel) zur Verkehrssicherung für die Fußgänger durchzuführen. Begründung: Nach dem Einbiegen von der Kreuzung Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße ist ab der relativ scharfen und schlecht einsehbaren Kurve Tempo 30 vorgegeben, an diese Vorgabe wird sich jedoch selten gehalten und zu schnell gefahren. Verkehrsberuhigende Maßnahmen an adäquater Stelle würden die Bürger beim Überqueren der Straße vor Unfällen schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 574 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortsbeiratsinitiative

07.11.2022 · Aktualisiert: 17.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2022, OF 321/12 Betreff: Ortsbeiratsinitiative Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, der Betreuungseinrichtung der Grundschule Kalbach e.V. für die künstlerische Gestaltung der Pavillons der Außenstelle aus dem Ortsbeiratsbudget 2.097,50 € zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Pavillons in der Talstraße 24 gehören zur Grundschule Kalbach und sind inzwischen fester Bestandteil der schulischen Räumlichkeiten und unverzichtbar. Leider sehen die Container inzwischen nicht mehr sehr attraktiv aus, obwohl immer wieder Malaktionen durchgeführt wurden. In diesem Zustand sind sie für die Schüler*innen kein sehr schönes Schul-Zuhause. Nun ist es an der Zeit Nägel mit Köpfen zu machen. Die ESB hat ein Angebot von einem Künstler, der einen Workshop zur Umgestaltung der Container durch die Schüler*innen der Grundschule an 3 Tagen durchführen kann. Selbstwirksamkeit und gestalterische Offenheit im Rahmen der thematischen Vorgabe sind tragende Prinzipien. Die Rolle des Künstlers würde sich auf die Rahmensetzung, Beratung und Hilfestellung beziehen. Sollten die Teilnehmer an ihre Grenzen stoßen, würde der Künstler einzelne Teile der Gestaltung übernehmen. Die Kosten hierfür betragen € 2.097,50 Der Ortsbeirat bittet um finanzielle Unterstützung im Rahmen des Ortsbeiratsbudgets. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 181 2022 Die Vorlage OF 321/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff und der Tenor wie folgt lauten: "Zuschuss für Graffiti-Projekt Der Magistrat wird gebeten, dem Förderverein der Grundschule Kalbach e. V. für die künstlerische Gestaltung der Pavillons der Außenstelle aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu 2.500 Euro zur Verfügung zu stellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Regelmäßige Leerung Glascontainer

14.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2932 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 22.09.2022 Betreff: Regelmäßige Leerung Glascontainer Der Magistrat wird gebeten, die FES sowie deren Vertragspartner zu bitten, die Glascontainer regelmäßiger zu leeren bzw. weitere Glascontainer aufzustellen. Immer wieder sind überfüllte Glascontainer insbesondere Am Weißkirchener Berg, gegenüber der Bushaltestelle "Am Hopfenbrunnen", aber auch an anderen Stellen in Kalbach zu beobachten. Begründung: Das Problem tritt nicht nur rund um die Feiertage, sondern inzwischen permanent auf, sodass es immer wieder zu massiven Ablagerungen von Glasflaschen neben den Containern kommt. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch gefährlich, da es in diesen Bereichen zu erheblichen Verunreinigungen durch Scherben kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2707 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße

14.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2925 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 14.10.2022 Betreff: Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden Stellen Grenzmarkierungen für Halteverbote (Zeichen 299 StVO) anzubringen: 1. In der Kurve der Straße Am Hasensprung auf Höhe der Hausnummer 93, siehe Skizze 1; 2. gegenüber der Einmündung der Straße Am Höllenberg in die Straße An der Bergstraße in einer Breite von mindestens zehn Metern vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten An der Bergstraße/Habichtsweg, siehe Skizze 2 und 3. in der Bachstraße an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße, siehe Skizze 3. Skizze 1. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Skizze 2. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Zur besseren Sichtbarkeit wurde ein parkendes Auto unter der Schraffur wegretuschiert. Skizze 3. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Begründung: Im ersten genannten Bereich wird immer wieder verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen Engstellen. Im zweiten genannten Bereich ist es größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht möglich, von der Straße Am Höllenberg aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt wird. Im dritten genannten Bereich parken regelmäßig Pkws an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße. Da die Kalbacher Hauptstraße in diesem Bereich in einer Kurve in die Straße Am Weißkirchener Berg übergeht, muss die Sicht auf die Kalbacher Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Dies ist nicht der Fall, wenn parkende Autos die Sicht behindern. Markierte Sperrflächen können hier hilfreich sein. Vergleichbare Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 374 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kletternetz auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße

14.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2930 entstanden aus Vorlage: OF 299/12 vom 29.09.2022 Betreff: Kletternetz auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße ein Kletternetz am bereits vorhandenen Kletterturm anzubringen. Begründung: Der Spielplatz Kalbacher Hauptstraße, auch "Apfelspielplatz" genannt, wird sehr oft und hauptsächlich von den Schülern der Grundschule Kalbach benutzt. Sein Standort ist ideal für die Schulkinder, denn er liegt genau neben der Schule. Der "Apfelspielplatz" wurde vor einigen Monaten neu gestaltet, es fehlt, nach Aussage der Kinder, ganz dringend noch ein Kletternetz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 129 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkverbotsstreifen (Sperrfläche) in der Bachstraße

29.09.2022 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 296/12 Betreff: Parkverbotsstreifen (Sperrfläche) in der Bachstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zur Verkehrssicherung in der Bachstraße / Einmündung Kalbacher Hauptstraße Sperrflächen zur Verkehrssicherung einzurichten. Begründung: In der Bachstraße werden regelmäßig Pkw's an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße geparkt. Da die Bachstraße kurz vor, bzw hinter einer Kurve in die Kalbacher Hauptstraße einmündet, muß die Sicht auf die Kalbacher Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Dies ist nicht der Fall, wenn parkende Autos die Sicht behindern. Sperrflächen können hier hilfreich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 296/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 304/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines festen Stromanschlusses und einer E-Ladestation auf dem Kalbacher Kerbeplatz

09.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2652 entstanden aus Vorlage: OF 264/12 vom 28.08.2022 Betreff: Einrichtung eines festen Stromanschlusses und einer E-Ladestation auf dem Kalbacher Kerbeplatz Vorgang: OM 976/21 OBR 12; ST 551/22 Der Magistrat wird, wie entsprechend der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 551, gewünscht, um Unterstützung gebeten, die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH mit der Verlegung der Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich auf dem Kalbacher Kerbeplatz zu beauftragen. Es geht hierbei nur um die Einrichtung des Stromanschlusses, nicht um die anfallenden Stromkosten, die selbstverständlich von den Kalbacher Vereinen und Gruppierungen getragen werden, die diesen dann nutzen. Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch die Möglichkeit, an dieser Stelle eine E-Ladesäule der Mainova zu installieren, mit sich bringen. Begründung: Der Magistrat wurde bereits mit der Anregung vom 29.10.2021, OM 976, gebeten, einen festen Stromanschluss und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf dem Kalbacher Kerbeplatz einzurichten, denn für die temporäre Einrichtung der Stromversorgung für Veranstaltungen wie die gerade erst erfolgreich gefeierte Kalbacher Gickelkerb oder den Weihnachtsmarkt fallen jeweils ca. 3.700 Euro an. Ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einem Stromanschluss mit ausreichender Leistung ermöglicht es auch in kommenden Jahren, Veranstaltungen an dieser Stelle abzuhalten. So wäre mit entsprechender Infrastruktur der Kerbeplatz auch ein guter Ort, um den Weihnachtsmarkt oder das Talstraßenfest zu organisieren. Darüber hinaus würde mit dem Einrichten einer E-Ladesäule auch dem Wunsch vieler Bürger entsprochen, die sich mehr öffentlich zugängliche Ladestationen wünschen. Der Standort soll mit dem Ortsbeirat und dem Ausrichter der auf diesem Platz stattfindenden Kerb (dem Kerbeverein Kalbach e. V.) abgesprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 976 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 551 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2734 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wirtschaftstag für Kalbach-Riedberg

03.06.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2290 entstanden aus Vorlage: OF 247/12 vom 19.05.2022 Betreff: Wirtschaftstag für Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 1730/22 OBR 12 In Kalbach-Riedberg liegt der letzte Wirtschaftstag bereits mehr als zehn Jahre zurück und beschränkte sich auf den Besuch des Frischezentrums. Nun vollzieht der Stadtteil einen großen Wandel hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere in Bezug auf den Einzelhandel. Der Einzelhandel in Kalbach konzentriert sich um den Bereich Talstraße/Kalbacher Hauptstraße mit Bäckereien, Metzgerei, Lebensmittelgeschäften, Blumenladen, Friseur und Kleingewerbe. Im Ortsbeirat gab es bereits Diskussionen, inwiefern die Verkehrsführung in diesem Bereich (OM 1730) geändert werden könnte, um die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern zu erhöhen und den Standort auch für den Einzelhandel attraktiver zu machen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH einen Wirtschaftstag zeitnah im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg zu veranstalten. Begründung: Im Rahmen eines Wirtschaftstages wird gezielt das Gespräch zwischen Politik, Wirtschaft und Gewerbetreibenden gesucht. Hierbei können auf die Bedürfnisse, Wünsche und Kritikpunkte von allen Seiten eingegangen werden. Die Erfahrung aus anderen Stadtteilen zeigt, dass der Austausch zwischen den unterschiedlichen Akteuren gewinnbringend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1739 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2149 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachfrage zum Sportschwimmbecken im Norden

03.06.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2291 entstanden aus Vorlage: OF 248/12 vom 20.05.2022 Betreff: Nachfrage zum Sportschwimmbecken im Norden Vorgang: B 124/22; B 207/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum trotz noch nicht finaler Planung für das Gymnasium Nord die Rahmenbedingungen an dieser Stelle ein Sportschwimmbecken verhindern (siehe B 207); 2. ob stattdessen ein Sportschwimmbecken Teil eines Neubaus der Johanna-Tesch-Schule am Standort Talstraße sein könnte; 3. ob stattdessen ein Sportschwimmbecken im Zuge der Neuentwicklung des Lurgi-Areals (Lurgiallee 5) möglich und geplant ist. Begründung: Die Berichte B 124 und B 207 sprechen davon, dass im Rahmen des Gymnasiums Nord kein Schwimmbecken geplant sei. Dabei liegt nach Kenntnisstand des Ortsbeirates noch keine finale Planung dafür vor. Die Unvereinbarkeit wird auch nicht weiter begründet. Daher fragt der Ortsbeirat nach Details der Einschätzung und nach weiteren, konkret denkbaren Standorten im Ortsbezirk oder in dessen unmittelbarer Nähe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.03.2022, B 124 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 207 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2238 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 52 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung Planung Grundsanierung Talstraße

06.05.2022 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2126 entstanden aus Vorlage: OF 215/12 vom 11.04.2022 Betreff: Vorstellung Planung Grundsanierung Talstraße Diskussionen hinsichtlich der Grundsanierung der Talstraße begleiten den Ortsbeirat seit mehr als zehn Jahren. Am 19.06.2020 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung vorgestellt. Da das Thema von besonderer Relevanz im Stadtteil ist, wäre es wünschenswert, wenn das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung dem Ortsbeirat die endgültige Planung vorstellen könnte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die endgültige Planung zur Grundsanierung dem Ortsbeirat 12 im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1908 Antrag vom 05.04.2024, OF 513/12 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5452 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Korrektur der Fahrbahnmarkierung

06.05.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2128 entstanden aus Vorlage: OF 218/12 vom 10.04.2022 Betreff: Korrektur der Fahrbahnmarkierung Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung auf der Kalbacher Hauptstraße Richtung Bonames, Höhe Park-and-ride-Platz, zu korrigieren. Begründung: Die Fahrbahnmarkierung auf der Kalbacher Hauptstraße ist nicht nur sehr schwach und abgefahren, sondern zum Teil auch falsch. So weist eine alte Markierung noch links zur Autobahn. Diese Auffahrt gibt es seit Jahren nicht mehr und weist jetzt ins Gebüsch. Es wird wohl kein Autofahrer dieser Markierung folgen, doch es macht einen schlechten Eindruck und zeigt die Vernachlässigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1911 Aktenzeichen: 66 7

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Idee
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Pfosten auf Gehweg Kalbacher Hauptstraße platzieren, da Fahrzeuge zum Teil den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung nutzen und Fußgänger gefährden

02.06.2025

Es fällt fast täglich auf, dass viele Fahrzeuge, die die Kalbacher Hauptstraße ortseinwärts fahren, bei Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen und uU Fußgänger gefährden. Mir selbst ist es oft passiert, dass ich zur Seite springen musste, da ich sonst umgefahren worden wäre. Es handelt sich hier im übrigen um eine Tempo 30 Zone, an die sich die meisten Fahrer aber nicht halten. Eine Lösung wäre das Anbringen von Pfosten auf dem Gehweg, da dann die oben genannte Situation nicht mehr entstehen könnte. Auf dem beiliegenden Foto kann man einen Transporter erkennen, der gerade den Gehweg nach dessen Befahren wieder verlässt.

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Anbringen weiterer Tempo 30 Schilder an Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße

02.06.2025

Ich würde es befürworten, wenn an der Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße bzw. in deren Verlauf weitere Tempo 30 Schilder angebracht werden. Das einzige Schild direkt nach der Ortseinfahrt (in der Kurve) wird leicht wegen dem Schild "Umweltzone" übersehen. Es kommt täglich vermehrt vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort fahren und zum Teil bei Gegenverkehr sogar den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen.

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Sicherheit für Kinder

19.02.2020

in Kalbach, auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 71 wird oft weil die Straße zu eng ist, wenn man beide Richtungen befährt auf den Gehweg ausgewischen. Der Gehweg ist schon sehr eng und ein Offizieller Schulweg. Sinnvoll wäre es, wenn man ein kurzes Stück (3 bis 5 m) irgendwas an den Gehwegrand befestigt, dass Autos nicht auf den Gehweg ausweichen können.

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Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

22.09.2014

Nachts gibt es besonders viele Raser auf der Kalbacher Hauptstraße besser wäre es eine Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet